SKIABTEILUNG TUS-TRAUNREUT
  Hygieneschutzkonzept
 

 

Hygieneschutzkonzept

für den

 

TUS-Traunreut

Skibasar

 

Grundlage ist die

Novellierung der 14. BayIfSMV

 

Stand: 11.11.2021


 

Organisatorisches

o    Durch Aushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website, der Tagespresse und in den sozialen Medien wurde öffentlich informiert.

o    Alle freiwilligen Mitarbeiter und Helfer wurden über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

o    Unter der allgemeinen Maskenpflicht ist grundsätzlich das Tragen einer OP-Maske unter Beachtung der Vorgaben von § 2 BayIfSMV zu verstehen. Werden durch die Behörden verschärfte Maßnahmen im Zuge der sog. „Krankenhausampel“ getroffen, so wird der Maskenstandard ab der Stufe „Gelb“ auf FFP2-Masken angehoben.

o    Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

o    Wir weisen darauf hin, den Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.

o    Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.

o    Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der TUS-Halle und des Gelände vor der Halle untersagt.

o    Personen werden per Aushänge darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Desinfektionsspender stehen am Eingang bereit.

o    Es gilt generell Maskenpflicht (FFP2)!

o    Die sanitären Einrichtungen dürfen nur in äußersten Notfällen nach Anmeldung beim Veranstalter benutzt werden. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. 

o    Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.

o    Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.

Maßnahmen zur 2G-Regelung (Geimpft, Genesen)

o    Der Zutritt der Indoor-Sportanlage wird nur geimpften oder genesenen (2G) Personen gegen Nachweis gewährt. Als 2G gelten auch Kinder bis 12 Jahre ohne Nachweis.

o    Vor Betreten der Indoor-Sportanlage werden durch beauftragte Personen des Veranstalters die Nachweise durch den CovPass Check oder durch die Kontrolle des Impfbuch inkl. Personalausweis geprüft.

 

  

Grundlage: Verfügungen der Bayr. Staatsregierung

 

 

 

 


 
 
   
 
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